Wir freuen uns, dass wir für die Spielzeit 2018/2019 im Förderkatalog des Kultursekretariats NRW Gütersloh sind.
Das bedeutet, dass Sie als Veranstalter eine 50 % Förderung für die Veranstaltung eines Konzerts mit uns beantragen können. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Stadt/Gemeinde zu den 76 Mitgliedsstädten zählt.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Kultursekretariat:
Das bedeutet, dass Sie als Veranstalter eine 50 % Förderung für die Veranstaltung eines Konzerts mit uns beantragen können. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Stadt/Gemeinde zu den 76 Mitgliedsstädten zählt.
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Für die Spielzeit 2018/2019 sind wir auch im Förderkatalog "Musikkulturen" des Kultursekretariats NRW. Da wir den Sonderpreis des creole Musikwettbewerbs NRW 2017 gewonnen haben. Nähere Informationen finden Sie hier: